Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen


1. Movimento verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung einen Kursplatz zu reservieren. Sollte der gewählte Kurs besetzt sein, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Fall entfallen Reservierung und Honorarverpflichtung, sofern nicht ein anderer Kurstermin als Ersatz gewählt wird.


2. Für versäumte Stunden können wir in Parallelkursen gerne einen Ersatztermin nennen. Ist dies nicht möglich, so führt dies zu keiner Minderung des Honorars. Bei Ausfall einzelner Stunden werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten. Diese können jedoch zu anderen Zeiten und bei anderen Fachlehrern stattfinden. Die Auswahl der Räumlichkeiten und der Fachlehrer steht dem Movimento generell frei. Der Unterricht erfolgt bei erstklassig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern.


3. Die Anmeldung zu einem Kurs, egal welcher Art, verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars (ausser mit gültigem Arztzeugnis). Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu bezahlen.Abmeldungen müssen generell schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn wird lediglich eine Abmeldegebühr von Fr. 40.– erhoben. Bei Neuanmeldung wird Ihnen innerhalb eines halben Jahres die Abmeldegebühr auf das Kurshonorar angerechnet. Bei späteren Abmeldungen ist das volle Kurshonorar zu bezahlen. Bereits bezahlte Beträge können nicht rückerstattet werden, es erfolgt dann eine Gutschrift.


4. Das Kurshonorar ist bis zur ersten Kursstunde zu überweisen oder bar zu bezahlen. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr erhoben.


5. Generell müssen alle Änderungen vor dem Anmeldetermin schriftlich mit dem Movimento abgeklärt werden.


6. Es ist Sache jeder einzelnen Person, sich genügend selber zu versichern. Das Movimento lehnt jede Haftung für Personen und/oder Sachschäden ab. Bei Minderjährigen unterschreibt der/die Erziehungsberechtigte, die/der auch die Zahlungsverpflichtung übernimmt und damit die allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen anerkennt.


7. Die vorliegenden allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen treten ab 1. 8. 2000 in Kraft. Alle früheren Bedingungen treten damit ausser Kraft. Die Geschäftsleitung kann jederzeit die allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen neu anpassen.


8. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist ausschliesslich Wohlen.

 

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